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   BGH, 04.12.1958 - II ZR 60/57   

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https://dejure.org/1958,1973
BGH, 04.12.1958 - II ZR 60/57 (https://dejure.org/1958,1973)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1958 - II ZR 60/57 (https://dejure.org/1958,1973)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1958 - II ZR 60/57 (https://dejure.org/1958,1973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 188
  • WM 1959, 113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

    Auszug aus BGH, 04.12.1958 - II ZR 60/57
    Die Buchung eines Betrages auf einem Konto pro Diverse kann zwar dann als Gutschrift für einen bestimmten Begünstigten angesehen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, daß nicht nur eine vorläufige Buchung für die Bank vorgenommen werden sollte, sondern die Bank bereit ist, jederzeit den Betrag an einen bestimmten Begünstigten auszuzahlen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1958 - II ZR 103/57 - BGHZ 27, 241, 248) [BGH 12.05.1958 - II ZR 103/57].
  • BGH, 30.06.1986 - III ZR 70/85

    Auszahlung der Valuta eines durch Überweisung an einen Dritten gewährten

    Buchungen auf einem solchen Konto sind rechtlich nicht einheitlich zu bewerten, da ihnen Geschäfte sehr verschiedener Art zugrunde liegen können (vgl. BGH Urteil vom 4. Dezember 1958 - II ZR 60/57 = WM 1959, 113).

    Erst die Umstände können im Einzelfall eine vertragliche Beziehung begründen, aufgrund deren der Überweisungsempfänger gegenüber der Bank berechtigt ist, über den gutgeschriebenen Betrag zu verfügen oder seine Auszahlung zu verlangen (BGH Urteil vom 4. Dezember 1958 aaO).

  • BGH, 30.06.1986 - III ZR 68/85

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung - Voraussetzungen des

    Buchungen auf einem solchen Konto sind rechtlich nicht einheitlich zu bewerten, da ihnen Geschäfte sehr unterschiedlicher Art zugrunde liegen können (vgl. BGH Urteil vom 4. Dezember 1958 - II ZR 60/57 = WM 1959, 113).

    Erst die Umstände im Einzelfall können eine vertragliche Beziehung begründen, aufgrund deren der Überweisungsempfänger gegenüber der Bank berechtigt ist, über den gutgeschriebenen Betrag zu verfügen oder seine Auszahlung zu verlangen (BGH Urteil vom 4. Dezember 1958 aaO).

  • BGH, 20.03.1978 - II ZR 159/76
    Ebenso lag es mangels anderer Angaben auf der Hand, daß die Beklagte eine Garantie mit dem im Bankverkehr üblichen und den beteiligten Kreisen bekannten Inhalt wünschte, nämlich daß die Klägerin unter allen Umständen für die Zahlung des Scheckbetrages einstehen wolle (vgl. RGZ 112, 317; BGH, Urt. v. 14.4.1956 - IV ZR 9/56, WM 1956, 1293; BGH, Urt. v. 4.12.1958 - II ZR 60/57, LM Scheckgesetz Art. 4 Nr. 1 für Garantiezusage nach Einreichung des Schecks; BGHZ 49, 167; OLG Karlsruhe, WM 1971, 877, 879).
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